Im Arbeitsrecht sind oft sehr kurze Fristen einzuhalten. Sie erhalten
deshalb bei unseren Arbeitsrechtsspezialisten auch kurzfristig einen
Beratungstermin. Rufen Sie an: 0761 70 33 60.
Rechtsanwalt Dr. Günter Huber und Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und in der Kanzlei Dr. Huber &
Kollegen die Experten für Kündigungsrecht, Abmahnungen,
Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge und Abfindungen.
Von diesen erfahrenen Fachanwälten werden Sie sachkundig
beraten und engagiert unterstützt.
Sie können sich bei allen arbeitsrechtlichen Fragen an Dr. Huber
oder Dr. Richter wenden:
Möslestraße 1, 79117 Freiburg
0761/ 70 33 610
0761/ 70 33 636
Wenn Sie sich selbst informieren wollen, sollten Sie Folgendes beachten:
Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen, nachdem er die schriftliche
Kündigung erhalten hat, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten
wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist oder aus anderen
Gründen unwirksam war. Wenn die Frist gewahrt wird, bestehen gute Chancen, eine
angemessene Abfindung und ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten
oder weiterhin die arbeitsvertragliche Vergütung.
Auch Aufhebungsverträge sind gefährlich. Wer einen Aufhebungsvertrag akzeptiert, gibt
nach der Ansicht der Agentur für Arbeit seinen Arbeitsplatz freiwillig auf und riskiert eine
Sperrzeit. Diese Sperrzeit hat zur Folge, dass in den ersten 12 Wochen der Arbeitslosigkeit
kein Arbeitslosengeld gezahlt wird und zusätzlich verkürzt sich wegen der Sperrzeit auch
die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld um ¼.