Im Arbeitsrecht sind oft sehr kurze Fristen

einzuhalten. Sie erhalten deshalb bei unseren

Arbeitsrechtsspezialisten auch kurzfristig einen

Beratungstermin. Rufen Sie an: 0761 70 33 60

Rechtsanwalt Dr. Günter Huber und Rechtsanwalt

Dr. Thomas Richter sind Fachanwälte für

Arbeitsrecht und in der Kanzlei Dr. Huber &

Kollegen die Experten für Kündigungsrecht,

Abmahnungen, Arbeitszeugnisse,

Aufhebungsverträge und Abfindungen.

Von diesen erfahrenen Fachanwälten werden Sie

sachkundig beraten und engagiert unterstützt.

Sie können sich bei allen arbeitsrechtlichen Fragen an Dr. Huber oder Dr. Richter wenden:

Kanzlei Dr. Huber & Kollegen

Möslestraße 1, 79117 Freiburg

0761 - 70 33 610

0761 - 70 33 636

huber@rechtsanwaltfreiburg.de

Wenn Sie sich selbst informieren wollen, sollten

Sie Folgendes beachten:

Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei

Wochen, nachdem er die schriftliche Kündigung

erhalten hat, Kündigungsschutzklage beim Arbeits-

gericht einreichen, ansonsten wird die Kündigung

wirksam, auch wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist

oder aus anderen Gründen unwirksam war.

Auch Aufhebungsverträge sind gefährlich. Wer

einen Aufhebungsvertrag akzeptiert, gibt nach der

Ansicht der Agentur für Arbeit seine Arbeitsplatz

freiwillig auf und riskiert eine Sperrzeit. Diese

Sperrzeit hat zur Folge, dass in den ersten 12 Wochen

der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld gezahlt

wird und zusätzlich verkürzt sich wegen der

Sperrzeit auch die Dauer des Bezugs von

Arbeitslosengeld um ¼.

Kompetenz im Arbeitsrecht                   Die Fachanwälte
Dr. Günter Huber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Richter
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kompetenz im Arbeitsrecht                       Die Fachanwälte

Im Arbeitsrecht sind oft sehr kurze Fristen einzuhalten. Sie erhalten

deshalb bei unseren Arbeitsrechtsspezialisten auch kurzfristig einen

Beratungstermin. Rufen Sie an: 0761 70 33 60.

Rechtsanwalt Dr. Günter Huber und Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter

sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und in der Kanzlei Dr. Huber &

Kollegen die Experten für Kündigungsrecht, Abmahnungen,

Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge und Abfindungen.

Von diesen erfahrenen Fachanwälten werden Sie sachkundig

beraten und engagiert unterstützt.

Sie können sich bei allen arbeitsrechtlichen Fragen an Dr. Huber

oder Dr. Richter wenden:

Kanzlei Dr. Huber & Kollegen

Möslestraße 1, 79117 Freiburg

0761/ 70 33 610

0761/ 70 33 636

huber@rechtsanwaltfreiburg.de

Dr. Günter Huber Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Thomas Richter Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn Sie sich selbst informieren wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen, nachdem er die schriftliche

Kündigung erhalten hat, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten

wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist oder aus anderen

Gründen unwirksam war. Wenn die Frist gewahrt wird, bestehen gute Chancen, eine

angemessene Abfindung und ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten

oder weiterhin die arbeitsvertragliche Vergütung.

Auch Aufhebungsverträge sind gefährlich. Wer einen Aufhebungsvertrag akzeptiert, gibt

nach der Ansicht der Agentur für Arbeit seinen Arbeitsplatz freiwillig auf und riskiert eine

Sperrzeit. Diese Sperrzeit hat zur Folge, dass in den ersten 12 Wochen der Arbeitslosigkeit

kein Arbeitslosengeld gezahlt wird und zusätzlich verkürzt sich wegen der Sperrzeit auch

die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld um ¼.