Im Arbeitsrecht sind oft sehr kurze Fristen einzuhalten. Sie erhalten deshalb

bei unseren Arbeitsrechtsspezialisten auch kurzfrisitg einen Beratungstermin.

Rufen Sie an: 0761 70 33 60.

Rechtsanwalt Dr. Günter Huber und Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter sind

Fachanwälte für Arbeitsrecht und in der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen die

Experten für Kündigungsrecht, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Aufhebungs-

verträge und Abfindungen.

Von diesen erfahrenen Fachanwälten werden Sie sachkundig beraten und

engagiert unterstützt.

Sie können sich bei allen arbeitsrechtlichen Fragen an Dr. Huber oder Dr.

Richter wenden:

Kanzlei Dr. Huber & Kollegen

Möslestraße 1, 79117 Freiburg

0761/ 70 33 610

0761/ 70 33 636

huber@rechtsanwaltfreiburg.de

Wenn Sie sich selbst informieren wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen, nachdem er die schriftliche Kündigung

erhalten hat, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten wird die Kündigung

wirksam, auch wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist oder aus anderen Gründen unwirksam war. Wenn

die Frist gewahrt wird, bestehen gute Chancen, eine angemessene Abfindung und ein wohlwollendes,

qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten oder weiterhin die arbeitsvertragliche Vergütung.

Auch Aufhebungsverträge sind gefährlich. Wer einen Aufhebungsvertrag akzeptiert, gibt nach der

Ansicht der Agentur für Arbeit seinen Arbeitsplatz freiwillig auf und riskiert eine Sperrzeit. Diese

Sperrzeit hat zur Folge, dass in den ersten 12 Wochen der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld gezahlt

wird und zusätzlich verkürzt sich wegen der Sperrzeit auch die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld

um ¼.

Dr. Günter Huber

Fachanwalt

für Arbeitsrecht

Dr. Thomas Richter

Fachanwalt

für Arbeitsrecht

Kompetenz im Arbeitsrecht                       Die Fachanwälte