Im Arbeitsrecht sind oft sehr kurze Fristen einzuhalten. Sie erhalten deshalb
bei unseren Arbeitsrechtsspezialisten auch kurzfrisitg einen Beratungstermin.
Rufen Sie an: 0761 70 33 60.
Rechtsanwalt Dr. Günter Huber und Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter sind
Fachanwälte für Arbeitsrecht und in der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen die
Experten für Kündigungsrecht, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Aufhebungs-
verträge und Abfindungen.
Von diesen erfahrenen Fachanwälten werden Sie sachkundig beraten und
engagiert unterstützt.
Sie können sich bei allen arbeitsrechtlichen Fragen an Dr. Huber oder Dr.
Richter wenden:
Möslestraße 1, 79117 Freiburg
0761/ 70 33 610
0761/ 70 33 636
Wenn Sie sich selbst informieren wollen, sollten Sie Folgendes beachten:
Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen, nachdem er die schriftliche Kündigung
erhalten hat, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten wird die Kündigung
wirksam, auch wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist oder aus anderen Gründen unwirksam war. Wenn
die Frist gewahrt wird, bestehen gute Chancen, eine angemessene Abfindung und ein wohlwollendes,
qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten oder weiterhin die arbeitsvertragliche Vergütung.
Auch Aufhebungsverträge sind gefährlich. Wer einen Aufhebungsvertrag akzeptiert, gibt nach der
Ansicht der Agentur für Arbeit seinen Arbeitsplatz freiwillig auf und riskiert eine Sperrzeit. Diese
Sperrzeit hat zur Folge, dass in den ersten 12 Wochen der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld gezahlt
wird und zusätzlich verkürzt sich wegen der Sperrzeit auch die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld
um ¼.
Dr. Günter Huber
Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Richter
Fachanwalt
für Arbeitsrecht